Weiterbildung zur / zum Hygienebeauftragten in Gemeinschaftseinrichtung
In Gemeinschaftseinrichtungen befinden sich oft viele Personen auf engem Raum. Dadurch können sich Infektionskrankheiten leicht ausbreiten. Das Infektionsschutzgesetz verfolgt den Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Aus dem Gesetz ergeben sich u.a. auch für Gemeinschaftseinrichtungen bzw. deren Leitungen insbesondere in den §§ 33-36 Verpflichtungen, z.B. in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit dieser Weiterbildungsveranstaltung machen wir Sie als Mitarbeitende in Gemeinschaftseinrichtungen fit für Ihren Hygienealltag, so dass Sie Infektionsgefahren kompetent begegnen können. Wir besprechen Fallsituationen, die Ihren Arbeitsalltag widerspiegeln.
Inhalte
- Stellenwert der / des Hygienebeauftragten in Gemeinschaftseinrichtungen und Verantwortlichkeiten
- Risikoanalyse – Risikobewertung – Risikominimierung
- Basishygiene und Hygienemanagement
- Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
- Anforderungen nach der Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Sondermaßnahmen beim Auftreten von bestimmten Erkrankungen
- persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Anforderungen an die Desinfektion von Flächen
- Einführung in den Hygieneplan
- Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Ihr Kontakt bei Fragen | |
Natascha Land Simone Steinhauer | Tel.: 0211 3104-111 |
Seminarverwaltung | akademie(at)drk-nordrhein.de |
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