Geregelt ist die Ausbildung zum Rettungssanitäter durch die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer“ (RettAPrVO NRW) des Landes NRW, in der aktuellen Fassung vom 25.04.2022.
Zielgruppe
Teilnahmevoraussetzungen
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Patrick Linzenich Simone Steinhauer | Tel.: 0211-3104-111 |
Seminarverwaltung | akademie(at)drk-nordrhein.de |