Rettungssanitäter*in NRW


Rettungssanitäter*innen kommen in Deutschland zum Einsatz

  • im Rettungsdienst,
  • beim qualifizierten Krankentransport als Transportführer*innen auf einem Krankentransportwagen
  • und in der Notfallrettung als Teil der Besatzung eines Rettungswagens, Notarztwagens oder Notarzteinsatzfahrzeuges.

Geregelt ist die Ausbildung zum Rettungssanitäter durch die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer“ (RettAPrVO NRW) des Landes NRW, in der aktuellen Fassung vom 25.04.2022.


Zielgruppe

alle am Rettungsdienst Interessierten / FSJler*innen und BFDler*innen / haupt- und ehrenamtlich Mitwirkende in Sanitäts- und Rettungsdienst / Fachweiterbildung zur Notfallpflege (gemäß Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.)


Teilnahmevoraussetzungen

siehe auch Prüfungseinreichungsfristen und -dokumente Rettungshelfer und Rettungssanitäter

  • Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kopie Abschlusszeugnis oder Berufsurkunde Sprachniveau (mindestens B2) bei nicht im Inland erworbenen Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen
  • ärztliches Attest gemäß Anlage 13 im Sinne des RettG NRW zur gesundheitlichen Eignung
  • Führungszeugnis, Belegart N
  • amtlich beglaubigte Kopie des Identitätsnachweises

Wichtiger Hinweis: Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist grundsätzlich nur mit Vollendung des 18. Lebensjahrs möglich. Sollten Sie hierzu Rückfragen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter der genannten Rufnummer.


 
Ihr Kontakt bei Fragen

Patrick Linzenich
Simone Steinhauer

Tel.: 0211-3104-111

Seminarverwaltungakademie(at)drk-nordrhein.de

 
Ort