Praxisanleiter*in

Praxisanleiter*innen sind ein grundlegender Baustein der Notfallsanitäterausbildung und wirken gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter*innen (NotSan-APrV) an der Berufsausbildung künftiger Notfallsanitäter*innen am Lernort Rettungswache maßgeblich sowie eigenverantwortlich mit. Zudem bilden sie auch angehende Rettungshelfer*innen sowie Rettungssanitäter*innen während der erforderlichen Praktika aus.

Aufgrund der umfassenden Tätigkeit am Lernort Rettungswache sind sie ein wichtiges Bindeglied zwischen schulischer Ausbildung und praktischer Tätigkeit. Auf diese Weise tragen sie maßgeblich zum Erwerb beruflicher Handlungskompetenz der Auszubildenden bei.


Zielgruppe

Notfallsanitäter*innen, die die Grundlagen der Ausbildung und praktischen Anleitung auszubildender Notfallsanitäter*innen erlernen möchten und diese auch formal begleiten können möchten.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter*in gemäß § 1 NotSanG
  • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Notfallsanitäter*in

Inhalte

Die 300 Unterrichtseinheiten umfassende Weiterbildung zur/zum Praxisanleiter*in soll dazu befähigen, Auszubildende zur/zum Notfallsanitäter*in während der Ausbildung zu unterstützen und anzuleiten. Es sind Methoden und Techniken zur praktischen und theoretischen Wissensvermittlung und Weiterbildung zu erlernen und sicher zu beherrschen.

  • rechtliche Grundlagen und Strukturen der Ausbildung im Rettungsdienst
  • spezielles Recht / Kommunikation und Interaktion
  • gruppendynamische Prozesse
  • Grundlagen der Pädagogik und Andragogik
  • Anleiten von Auszubildenden
  • Prozess- und Handlungsfähigkeitsorientierung
  • Leistungsfeststellung, Lernbilanzen und Mitwirkung an Prüfungen
  • Grundlagen konzeptioneller Praxisanleitung

    Ihr Kontakt bei Fragen

    Natascha Land

    Tel.: 02242 93240-0

    Seminarverwaltungakademie(at)drk-nordrhein.de

     
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