Staatlich geprüfte Desinfektoren*in


Der Standort Hennef (Sieg) der DRK-Akademie für Aus- und Weiterbildung ist seit 2020 eine durch die Bezirksregierung Köln zugelassene Ausbildungsstätte für Desinfektorinnen und Desinfektoren. Die Ausbildung findet auf Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren des Landes Nordrhein-Westfalen statt.

Seit der Choleraepidemie in Deutschland im 19. Jahrhundert ist der Desinfektor als Berufsstand bekannt. Damals waren die Desinfektoren als schnelle Einsatztruppe unterwegs, um mit Chlorkalk gegen den Choleraerreger vorzugehen. Später wurden sie je nach Auftrag auch als „Kammerjäger“ bezeichnet, doch hat sich dieses Berufsbild über die Zeit stark verändert. Der einstige Kammerjäger wurde zum Schädlingsbekämpfer mit Spezialausbildung. Heute zeigt sich, dass sowohl alte Seuchen zurückkehren als auch neue Infektionsgefahren mit pandemischem Ausmaß, wie zum Beispiel COVID-19, immer wieder neue Herausforderungen darstellen. Für die Verhinderung einer Ausbreitung von Infektionserregern ist viel Fachkenntnis und Teamwork notwendig. Einen Teilbereich dieser Aufgaben decken die Desinfektoren ab.

Desinfektorinnen und Desinfektoren wirken im Auftrag von Ärztinnen und Ärzten oder anderen befugten Fachpersonen durch Beratung und Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen an der Gesundheitsvorsorge, der Gesundheitshilfe, der Epidemiologie und der Verhütung sowie Bekämpfung von Gesundheitsgefährdungen und Krankheiten mit.

Der Desinfektor führt selbstständig Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten nach § 17 Abs. 2 IfSG durch. Dies betrifft besonders die Durchführung der (behördlich angeordneten) Schlussdesinfektion in der Art einer Scheuer-Wischdesinfektion. Eine Raumdesinfektion durch Begasungen mit Formaldehyd wird nur in Ausnahmefällen durchgeführt, darf jedoch nur nach Ablegen einer weiteren Sachkundeprüfung nach der TRGS 522 vorgenommen werden.

Zielgruppe

  • Altenpfleger-/in
  • Bestatter/-in
  • Betriebssanitäter/-in
  • Feuerwehr
  • Gebäudereiniger/-in
  • Gesundheits-/ und Krankenpfleger/-in (Krankenschwester /-pfleger)
  • Hygienebeauftragte/-r
  • Justizvollzugsbeamter/-in
  • Kindergesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
  • Medizinische/-r Fachangestellte/-r
  • Notfallsanitäter/-in
  • Rettungsassistent/-in
  • Rettungssanitäter/-in
  • Schädlingsbekämpfer/-in
  • u.v.m

Inhalte

Beispiele für die Aufgaben der Desinfektoren sind die Durchführung oder Mitwirkung an der Überwachung von

  • Abfalldesinfektion
  • Desinfektion von Abwasser- bzw. wasserführenden Systemen
  • Durchführung und Überwachung von Desinfektionsmaßnahmen
  • Erstellen des bereichsspezifischen Hygieneplans und Standards sowie die regelmäßige Überprüfung
  • Flächendesinfektionsmaßnahmen im Rahmen von Wartungs-, Reparatur- und Umbaumaßnahmen
  • Kommunikationspartner/-in beziehungsweise Schnittstelle zu Mitarbeiter/-innen
  • Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz
  • Multiplikator/-in hygienerelevanter Themen
  • regelmäßige Belehrungen der Mitarbeiter (Hygieneplan, Reinigung und Desinfektion)
  • Schulungen der Mitarbeiter zu korrekten Hygienepraktiken
  • Teilnahme an Arbeitsgruppen/Qualitätszirkeln
  • Wartung von Desinfektionsmitteldosieranlagen
  • Wirksamkeitskontrollen von Dekontaminations-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren (Ziff. 5.6 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention)

    Zulassungsvoraussetzungen

    Zu einem Lehrgang kann zugelassen werden, wer

    1. einen Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt und der Berufsschulpflicht genügt hat oder den Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung führen kann und

    2. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs besitzt. Der Nachweis über die gesundheitliche Eignung ist durch ein amtsärztliches Zeugnis zu führen, das nicht älter als drei Monate sein darf.

    Antrag auf Zulassung (zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn einzureichen)

    • ist an die Ausbildungsstätte für Desinfektorinnen und Desinfektoren zu richten, bei der die Bewerberin oder der Bewerber ausgebildet werden will
    • Lebenslauf mit Lichtbild
    • eine Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein (amtlich beglaubigte Kopie)
    • bei Namensänderungen eine entsprechende Urkunde (amtlich beglaubigte Kopie)
    • Nachweis Schulabschluss (s. 1.) (amtlich beglaubigte Kopie)
    • Die amtsärztliche Untersuchung ist wieder vorrangig der arbeitsmedizinischen Untersuchung durchzuführen - falls die amtsärztliche Untersuchung nicht mehr angeboten wird, benötigt das Landesprüfungsamt eine entsprechende Nichtdurchführungsbescheinigung des Gesundheitsamtes. Die Bescheinigung aus dem arbeitsmedizinischem Zentrum nach G26.2 und G42 wird dann als gleichwertig anerkannt.
    • amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf auf Zulassung (vier Wochen vor Lehrgangsbeginn einzureichen)

     

    Bewerberinnen und Bewerber, die im öffentlichen Dienst tätig sind, reichen folgende Unterlagen über ihre Dienststelle ein:

    • Zulassungsantrag
    • Lebenslauf mit Lichtbild
    • Nachweis gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf)
    • Amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf

    Die amtsärztliche Untersuchung ist wieder vorrangig der arbeitsmedizinischen Untersuchung durchzuführen - falls die amtsärztliche Untersuchung nicht mehr angeboten wird, benötigt das Landesprüfungsamt eine entsprechende Nichtdurchführungsbescheinigung des Gesundheitsamtes. Die Bescheinigung aus dem arbeitsmedizinischem Zentrum nach G26.2 und G42 wird dann als gleichwertig anerkannt.


    Die Dienststelle bescheinigt bei der Weitergabe die Beschäftigung im öffentlichen Dienst, die Vorlage einer Geburtsurkunde oder eines Geburtsschein (bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde) und den Besitz eines Hauptschulabschlusses oder eines entsprechenden Bildungsstandes welcher der Berufsschulpflicht genügt oder den Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung.

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    Ihr Kontakt bei Fragen

    Natascha Land

    Simone Steinhauer

    Tel.: 0211/3104-111

    Seminarverwaltungakademie(at)drk-nordrhein.de

     
    Ort