Rettungshelfer*in
In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zum sogenannten „Rettungshelfer NRW“ (RettHelf) zu absolvieren. Geregelt ist dies durch die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer“ (RettAPrVO NRW) des Landes NRW, in der aktuellen Fassung vom 25.04.2022. Rettungshelfer können als Fahrer von Krankentransportwagen (KTW) eingesetzt werden und assistieren hier dem Rettungssanitäter.
Die Ausbildung zum „Rettungshelfer NRW“ umfasst 80 Stunden theoretische Schulung und 80 Stunden Lehrrettungswachenpraktikum. Der Rettungshelfer NRW darf im Rahmen des Rettungsdienstes als „Fahrer“ im Krankentransport eingesetzt werden. Geregelt ist dies im Rettungsdienstgesetz des Landes NRW (RettG NRW).
Zielgruppe
Teilnahmevoraussetzung
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Patrick Linzenich Nathalie Pauli | Tel.: 0211-3104-111 |
Seminarverwaltung | akademie(at)drk-nordrhein.de |