Rettungshelfer*in NRW
In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zum sogenannten „Rettungshelfer NRW“ (RettHelf) zu absolvieren. Geregelt ist dies durch die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer“ (RettAPrVO NRW) des Landes NRW, in der aktuellen Fassung vom 25.04.2022. Rettungshelfer*innen können als Fahrer*innen von Krankentransportwagen (KTW) eingesetzt werden und assistieren hier Rettungssanitäter*innen.
Die Ausbildung zum / zur „Rettungshelfer*in NRW“ umfasst 80 Stunden theoretische Schulung und 80 Stunden Lehrrettungswachenpraktikum. Rettungshelfer*innen dürfen im Rahmen des Rettungsdienstes als „Fahrer*innen“ im Krankentransport eingesetzt werden. Geregelt ist dies im Rettungsdienstgesetz des Landes NRW (RettG NRW).
Zielgruppe
Teilnahmevoraussetzungen
Ihr Kontakt bei Fragen | |
Patrick Linzenich | Tel.: 0211-3104-111 |
Seminarverwaltung | akademie(at)drk-nordrhein.de |