Allgemeine Geschäftsbedingungen


1  Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen („AGB“) regeln die Teilnahme an durch unsere Abteilungen und Gemeinschaften bereitgestellten Veranstaltungen, die durch den Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e.V., Auf’m Hennekamp 71, 40225 Düsseldorf (nachfolgend als „Anbieter“ oder „Wir“ bezeichnet) angeboten werden.
Unsere Leistungen erbringen wir auf der Grundlage der in der Anmeldung genannten Bestimmungen, dieser AGB sowie etwaiger zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die jeweilige Veranstaltung sowie etwaiger Hausordnungen des Veranstaltungsortes.
Diese Grundlagen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmenden und uns abschließend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen geht die Anmeldung diesen AGB vor. Entgegenstehende AGB werden nicht akzeptiert.


2  Angebote und Anmeldungen
    Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

Unsere Angebote über Veranstaltungen einschließlich etwaiger Beschreibungen und Entgeltangaben, egal in welcher Form, sind unverbindlich. Sie sind keine Willenserklärungen.
Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen haben über unsere Online-Plattform zu erfolgen. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen nach einem angekündigten Anmeldeschluss müssen von uns nicht mehr berücksichtigt werden. Besondere Zulassungs- und Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt.
Wir behalten uns das Recht vor, Anmeldende zurückzuweisen, wenn diese nicht zur Zielgruppe gehören.
Der Vertrag mit uns kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung/Einladung beim Teilnehmenden zustande.


3  Ablauf und Inhalte
    Änderungen, Ausfall der Veranstaltung

Ablauf und Inhalte der Veranstaltungen richten sich nach der aktuellen Ausschreibung sowie nach der jeweils gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung, sofern für die Veranstaltung vorhanden.

Wir arbeiten mit Mindest- und Maximalteilnehmendenzahlen, die angegeben werden. Wird die Mindestanzahl unterschritten, können wir die Veranstaltung ersatzlos absagen. Anmeldungen, die über die maximale Anzahl hinausgehen, können wir zurückweisen. Anmeldungen, die die maximale Anzahl überschreiten, gelangen auf eine Warteliste, von der frei werdende Teilnahmeplätze nachbesetzt werden können.

Wir behalten uns Änderungen der Veranstaltung, insbesondere des Ablaufs und der Inhalte, vor. Dabei werden wir den Kern der Veranstaltung beziehungsweise das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern und bei Einschlägigkeit einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung nur die Änderungen vornehmen, die nach der jeweiligen Ordnung zulässig sind.

Wir können aus sachlichem Grund jederzeit Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, einen kurzfristigen Ausfall der Lehrkraft oder der Räumlichkeiten.

Wenn eine Veranstaltung wegen gesetzlicher oder behördlicher Maßnahmen zum Gesundheitsschutz nicht oder nur eingeschränkt als Präsenzveranstaltung und/oder nicht mit allen Teilnehmenden möglich ist, sind wir berechtigt, die Veranstaltung online durchzuführen, Teilnehmende nachträglich zurückzuweisen (in umgekehrter Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung) oder die Veranstaltung abzusagen. Im Falle eines teilweisen bzw. vollständigen Ausfalls für alle oder einzelne Teilnehmende wird die Teilnahmegebühr für die betroffenen Teilnehmenden nur anteilig bzw. gar nicht fällig. Weitere Schadensersatzansprüche uns gegenüber bestehen nicht.


4  Gesamtschuldnerische Haftung

Nimmt ein Dritter die Anmeldung für den Teilnehmenden in dessen Namen vor, haftet er uns gegenüber zusammen mit dem Teilnehmenden als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen und Ansprüche aus dem Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Erklärung Dritter hierzu bedarf. Dritte sind ferner verpflichtet, sämtliche buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die AGB, an die Teilnehmenden weiterzugeben.


5  Verhaltensregeln während der Veranstaltung

Der Teilnehmende verpflichtet sich, während der Veranstaltung die geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Jugendschutz, zu beachten. Der Konsum von illegalen Drogen sowie Cannabis auch außerhalb der gesetzlichen Vorgaben ist während der Veranstaltung und auf dem Veranstaltungsgelände verboten. Der Konsum von Alkohol ist während der Veranstaltung untersagt, sofern er die Sicherheit, den Ablauf oder das Lernumfeld beeinträchtigen könnte. Wir behalten uns vor, Teilnehmende, die erkennbar unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, von der Veranstaltung auszuschließen.
Für minderjährige Teilnehmende gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Alkohol ist für Teilnehmende unter 16 Jahren untersagt. Der Konsum von Zigaretten ist für Teilnehmende unter 18 Jahren verboten.
Wir behalten uns vor, Verstöße gegen diese Regelungen mit angemessenen Maßnahmen zu sanktionieren, insbesondere durch Verwarnungen oder Ausschluss von der Veranstaltung.


6  Rücktritt durch Teilnehmende

Der Teilnehmende kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von dem Seminar zurücktreten. Der Rücktritt hat in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen. Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmenden verlangen wir eine angemessene Entschädigung. Unser Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt und wird wie folgt berechnet:

  • vom 30. bis 20. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr,
  • vom 21. bis 08. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 65 % der Teilnahmegebühr,
  • vom 07. bis 01. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 85 % der Teilnahmegebühr,
  • am Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt: 100 % der Teilnahmegebühr.

Dem Teilnehmenden bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Umstände zurückzuführen ist, die wir zu vertreten haben, oder wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt.

Ein Nichtantritt liegt vor, wenn der Teilnehmende ohne Rücktrittserklärung nicht zur Veranstaltung erscheint. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig. Die Stellung eines Ersatzteilnehmenden unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist möglich und bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

Bei Veranstaltungen ohne Teilnahmegebühr behalten wir uns vor, einen angemessenen Entschädigungsanspruch geltend zu machen, wenn uns durch die Stornierung nachweislich Kosten entstanden sind (z. B. für Raummiete, Catering oder bereits gebuchte Referenten).


7  Kündigung durch den Teilnehmenden

Der Teilnehmende kann darüber hinaus jederzeit aus wichtigem Grund den Vertrag kündigen. Als wichtiger Grund gelten der Tod, die unerwartete schwere Erkrankung oder der schwere Unfall des Teilnehmenden selbst, seiner im Haushalt lebenden Angehörigen, seiner/seines dienstlichen Vertreterin/Vertreters oder einer Person, die der Teilnehmende gesetzlich vertreten muss, sowie der Verlust oder die örtliche Änderung des Arbeitsplatzes, die eine Teilnahme unzumutbar machen. Die Kündigung muss unmittelbar nach Eintritt des wichtigen Grundes per E-Mail oder Brief erfolgen. Maßgebend ist der Eingang. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes bei Anmeldung vorhersehbar war und/oder der Teilnehmende diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der Teilnehmende ist verpflichtet, wichtige medizinische Gründe durch ärztliches Attest und sonstige wichtige Gründe durch schriftliche Bescheinigungen nachzuweisen, gewünschte zusätzliche Auskünfte und Nachweise zu erbringen.

Bei Veranstaltungen, die in Module aufgeteilt sind, gilt ergänzend: Hier kann der Teilnehmende den Vertrag zum jeweils nächsten Modul ordentlich kündigen. Die Kündigung muss unter Einhaltung von vier Wochen vor Beginn des nächsten Moduls per E-Mail oder Brief erfolgen. Maßgebend ist der Eingang.

Das Nichterscheinen, gleich aus welchem Grund, gilt nicht als Kündigung und entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Minderung.


8  Zusatzleistungen Dritter für den Teilnehmenden, z. B. Hotelkosten

Soweit wir im Einzelfall eine Hotelübernachtung und/oder andere Zusatzleistungen Dritter für den Teilnehmenden gebucht haben, werden die dadurch entstehenden Kosten auch im Falle des Nichterscheinens des Teilnehmenden fällig, sofern eine kostenfreie Stornierung unsererseits nicht mehr möglich ist.

Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn der Teilnehmende mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich storniert.

Erfolgt die Stornierung nach dieser Frist oder erscheint der Teilnehmende nicht zur Veranstaltung, sind die tatsächlichen, nicht mehr stornierbaren Kosten des Dritten vom Teilnehmenden zu tragen. Wir verpflichten uns, uns um eine möglichst kostengünstige Stornierung zu bemühen.

Eine Zahlungspflicht entfällt zudem, wenn der Teilnehmende durch einen wichtigen Grund, den er nicht zu vertreten hat, verhindert ist und uns dies unverzüglich nachweist (z. B. ärztliches Attest bei Krankheit).

Dem Teilnehmenden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


9  Entgelt und Entgeltanpassungen

Das Entgelt bestimmt sich nach dem zum Zeitpunkt der Anmeldung des Teilnehmenden gültigen Preis.

Unsere Entgelte in EURO sind Nettopreise. Zusätzlich berechnen wir die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Höhe, soweit diese angefallen ist.

Unsere Leistungen können umsatzsteuerfrei sein. Sollte sich die Rechtslage ändern und eine Umsatzsteuerpflicht für künftige Leistungen entstehen, wird die Umsatzsteuer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben berechnet. Eine nachträgliche Berechnung der Umsatzsteuer für bereits abgerechnete und bezahlte Leistungen erfolgt nur, sofern dies auf Grund gesetzlicher Verpflichtung erforderlich ist.

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Rechnungsdatum, zur Zahlung an uns fällig. Die Rechnungsstellung durch uns erfolgt regelmäßig per Brief oder E-Mail. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung können wir den Teilnehmenden von der Teilnahme ausschließen und den Platz an andere Teilnehmenden vergeben.

Die Zahlung an uns hat durch den Teilnehmer unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Agentur für Arbeit) zu erfolgen. Kosten für Lehrmittel, Tests und Prüfungen können durch uns gesondert berechnet werden.


10  Veranstaltungsunterlagen, Recht am eigenen Bild

Unsere Veranstaltungsunterlagen, einschließlich der Präsentationen und sämtlicher Begleitmaterialien, gleich welcher Art und Form, sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks und der Vervielfältigung dieser Unterlagen oder von Teilen daraus, sind ausschließlich uns vorbehalten. Solche Maßnahmen bedürfen unserer Genehmigung.

Der Teilnehmende ist damit einverstanden, dass während der Veranstaltung von ihm Film-, Foto- und/oder Tonaufnahmen angefertigt werden. Es ist ihm bewusst, dass er auf diesen Aufnahmen möglicherweise deutlich zu erkennen sein kann. Der Teilnehmende hat die Wahl, ob er der Veröffentlichung der Aufnahmen zum Zwecke der Werbung einwilligt oder nicht. Werbung erfasst insbesondere Anzeigen und Posts bei Facebook, Instagram, auf unserer Homepage sowie unseren Printmedien. Wer der Veröffentlichung und Verwendung der Aufnahmen zustimmt, kann die Zustimmung jederzeit widerrufen oder einschränken. Minderjährige Teilnehmende legen die schriftliche Zustimmung der Personensorgeberechtigten vor.


11  Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt sind wir für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb unseres Einflussbereichs liegendes Ereignis, durch das wir ganz oder teilweise an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert sind. Wir werden den Teilnehmenden unverzüglich über den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt informieren und uns nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen, soweit uns dies möglich ist, zu beschränken.


12  Haftung und Haftungsbeschränkung

Für den Fall, dass wir wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf Grund gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung in Anspruch genommen werden, haften wir ohne Beschränkungen.

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind Pflichten, die dem Teilnehmenden nach Sinn und Zweck der Leistung zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertrauen durfte. Wenn wir wegen der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten in Anspruch genommen werden, haften wir jedoch nicht für mittelbare oder unvorhersehbare Schäden.

Die Regelungen zur Haftung und Haftungsbeschränkung gelten für unsere gesetzlich Vertreter*innen, unsere Mitarbeitenden sowie für unsere Erfüllungsgehilf*innen.


13  Datenschutz und EDV-Verarbeitung

Der Teilnehmende stimmt zu, dass zum Zwecke der Abwicklung des Vertragsverhältnisses die notwendigen Daten unter Berücksichtigung der Anforderungen des gesetzlichen Datenschutzes von uns in elektronischen Dateien gespeichert werden und an unsere Erfüllungsgehilf*innen weitergegeben werden.

Wir stellen dem Teilnehmenden zu Vertragsbeginn unsere Datenschutzerklärung zur Verfügung, die jederzeit unter www.drk-nordrhein.de/datenschutzerklaerung eingesehen werden kann.


14  Änderungen dieser AGB

Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB aus sachlichen Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Sachliche Gründe sind insbesondere:

  • Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben,
  • technische oder inhaltliche Weiterentwicklungen unserer Leistungen, die eine Anpassung erfordern,
  • Änderungen der Marktbedingungen, die eine faire und ausgewogene Vertragsdurchführung erfordern.

Über eine Änderung der AGB werden wir den Teilnehmenden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) informieren.

Falls der Teilnehmende der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die neuen AGB als akzeptiert.

Widerspricht der Teilnehmende fristgerecht, bleibt der Vertrag unter den bisherigen Bedingungen bestehen. Wir behalten uns jedoch vor, den Vertrag bei wesentlichen Änderungen unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen, sofern eine Fortführung unter den alten Bedingungen für uns unzumutbar ist.


15  Schiedsgerichtsvereinbarung

Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus und im Zusammenhang mit unserer Leistungserbringung sowie der einzelvertraglichen Vereinbarung oder über deren Gültigkeit ergeben, werden von dem bei dem Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e.V. gebildeten Landesschiedsgericht in Düsseldorf durch eine/einen Einzelschiedsrichter*in als Vorsitzende*n nach der Schiedsordnung für das Deutsche Rote Kreuz in der jeweils gültigen Fassung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Düsseldorf. Im Übrigen gelten die Regelungen der §§ 1025 ff. ZPO.


16  Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden gelten zwischen dem Teilnehmenden und uns nur dann, wenn diese durch uns zumindest in Textform bestätigt werden.

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. Der Teilnehmende verpflichtet sich, sich gemeinsam mit uns auf eine Ersatzbestimmung zu einigen, die wirksam, durchsetzbar und für den Zweck der Leistung und zum Schutz der beidseitigen Interessen geeignet ist.  § 139 BGB findet keine Anwendung.


Düsseldorf, 07.05.2025